1. Das Schul- bzw. Geschäftsjahr beginnt am 1. Januar.
  2. An gesetzlichen Feiertagen findet kein regulärer Unterricht statt. Des Weiteren behält sich FLOW. vor, die Schule sieben Wochen pro Kalenderjahr zu schließen. Für Feiertage sowie den offiziellen Urlaub besteht kein Anspruch auf Nachholunterricht.
  3. Die Kursgebühren für Abos sind auf das ganze Jahr gerechnet und werden anteilig monatlich zur vereinbarten Gebühr per Einzugsermächtigung abgebucht. Dies erfolgt jeweils zum 1. Kalendertag des Monats.
  4. Kommt ein/e Teilnehmer/in mit der Zahlung in Verzug, wird das gebuchte Abo ausgesetzt und weitere Buchungen bis zur erfolgten Zahlung unmöglich gemacht. Der/die Teilnehmer/in hat die vereinbarte Vergütung auch bei Nichtinanspruchnahme des Unterrichts zu entrichten.
  5. Die Anmeldung erfolgt per Registrierung bei Eversports. Der Versicherungsschutz beginnt mit der Einwilligung in diese AGBs. Die weiter unten aufgeführte Schulordnung ist zur Kenntnis zu nehmen.
  6. Die Vertragslaufzeit ist unbefristet, sofern nicht ordentlich, d.h. schriftlich, gekündigt wird.
  7. Kündigungen sind grundsätzlich jederzeit möglich. Es bedarf der schriftlichen Form. Die Kündigungsfrist beträgt nach Ablauf des Kündigungsmonats zwei Monate.
  8. Bei Verhinderung oder Krankheit des Schülers besteht kein Anspruch auf Nachholunterricht oder Gebührenerstattung. Dennoch kann ein Nachholtermin vereinbart werden. Bei längerer Krankheit oder Verletzung kann nach Absprache mit der Schulleitung der Vertrag pausiert werden.
  9. Erkrankte Schüler mit Ansteckungsgefahr sollen vom Unterricht fernbleiben.
  10. Über physische sowie psychische Beeinträchtigungen soll die Schule informiert werden.
  11. Unterrichtseinheiten, die wegen Verhinderung der Lehrkraft entfallen müssen, werden, wenn möglich, von einer vertretenden Lehrkraft abgehalten. Falls nicht, ist nach Absprache ein Besuch in einem Parallelkurs vorgesehen.
  12. Der Unterricht findet in den Räumlichkeiten von FLOW. statt.
  13. Die Vorstellungen von FLOW. sind freiwillig; ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.
  14. FLOW. ist berechtigt, im Unterricht sowie bei Vorstellungen Bild- und Videoaufnahmen zu machen. Ferner besteht die Berechtigung, dieses Material für die Online-Präsenz, Werbung, Presse und zur Ausstellung in der Schule zu verwenden.
  15. Aufsichtspflicht für minderjährige Schüler besteht nur während der vereinbarten Unterrichtszeit und beginnt und endet im Unterrichtssaal.
  16. FLOW. haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachten Eigentums wie Kleidung, Wertgegenstände oder Geld. Wertgegenstände können zum Unterrichtsbeginn bei der Lehrkraft zur Verwahrung abgegeben werden.
  17. Datenschutz: FLOW. verarbeitet sämtliche Daten seiner Schüler (Kontakt-, Vertrags-, Zahlungsdaten etc.) ausschließlich zur Erbringung vertraglicher Leistungen, Service und Kundenpflege. Diese Daten werden nur zur Durchführung unserer Geschäftstätigkeit an Dritte weitergegeben.
  18. Informationen per Rundmail: Wichtige Informationen werden an alle Schüler per Email geschickt. Sollte dies nicht gewünscht werden, so muss dies der Schulleitung schriftlich mitgeteilt werden.

Schulordnung:

  1. Um ruhiges Verhalten beim Betreten der Schule, im Aufenthaltsraum und in der Umkleide wird gebeten. Dies gilt auch für Begleitpersonen.
  2. Der Unterricht wird pünktlich begonnen und beendet. Daher ist ein rechtzeitiges Erscheinen (zehn Minuten vor Unterrichtsbeginn) erwünscht.
  3. Im Ballettunterricht sind Ballettschläppchen wünschenswert. Spitzenschuhe sind nur nach Absprache mit der Lehrkraft zu tragen. In den Kursen für Erwachsene besteht keine Kleiderordnung, jedoch ist darauf zu achten, dass die gewählte Kleidung genug Bewegungsfreiheit lässt und die Körpersilhouette erkennbar bleibt. In den Kinderballettkursen wird um ein klassisches Ballettoutfit gebeten. Trainiert wird ohne festes Schuhwerk.
  4. Ebenfalls zur Kleiderordnung im Ballettunterricht gehören zurückgesteckte, festsitzende Haare. In den anderen Kursen soll die Frisur so gewählt werden, dass sie weder den Tänzer selbst noch andere beim Tanzen behindert.
  5. Schmuck, insbesondere große Ohrringe und Ketten, werden während des Unterrichts abgelegt.
  6. Kaugummi kauen, Essen und Trinken (Ausnahme: Wasser) sind im Ballettsaal nicht gestattet.
  7. Wenn möglich, sind Mobiltelefone während des Unterrichts aus- oder zumindest stumm geschaltet, um keinerlei Ablenkung zu erzeugen.

Diese AGBs und die Schulordnung wurden am 1. März 2024 aktualisiert (Erweiterung für die Kinderkurse ab 12. März 2021).